Familie & Sport

dreiGiebel und die Lage in Blindau sind familien-freundlich ausgerichtet.

Auch die unmittelbare Umgebung von Haus Lohrey ist für Familien mit Kindern – sowohl im Sommer, als auch im Winter – interessant.

Ein großer Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe bietet den Kindern im Sommer ebenso Abwechselung, wie der Reiterhof „Beim Draxl“.

Im Winter liegen die Benz-Eck-Lifte mit den Kinder-Ski-Schulen und der Snow-Tubing-Bahn direkt vor der Haustür.

 

Unsere Region bietet ideale Voraus­setzungen für ausgedehnte Radtouren, anspruchsvolle Mountainbike-Strecken und unvergessliche Ausflüge in die Natur. Damit Sie Ihr Equipment sicher unter­bringen können, steht Ihnen unser abschließbares Radhäusl zur Verfügung. Hier finden Sie auch Ladestationen für E-Bikes, sodass Sie jederzeit mit voller Energie starten können.

Im Winter profitieren unsere Gäste von einem großen Skikeller, der über das Garagenhaus direkt über einen unterirdischen Gang mit dem Haupthaus verbunden ist.

Zusätzlich gibt es exklusiv für Gäste von dreiGiebel im Dachgeschoss einen geräumigen Ski-Schuh-Trockner, der im Sommer auch perfekt für Wanderschuhe genutzt werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Kann man die Ferienwohnung im Panoramagiebel auch ohne das 2. Schlafzimmer (302) zu mieten?

Ja eine Buchung für den Panoramagiebel ist auch ohne das 2. Schlafzimmer möglich.

Kann man zusätzlich zum Panoramagiebel noch den Dorfgiebel dazu mieten?

Ja, auf Anfrage besteht die Möglichkeit die Ferienwohnungen Panoramagiebel und Dorfgiebel als eine abgeschlossene Wohnung zu mieten.

Kann man die beiden Appartements Südgiebel 305 und 306 auch zusammen mieten?

Gerne können Sie die beiden Appartements Südgiebel 305 und 306 auch zusammen mieten.

Darf man innerhalb der Unterkünfte rauchen?

Nein ! Unsere Feriendomizile sind einschließlich der Balkone zum Schutz der Kinder Nichtraucher-Wohnungen.

Kann ich meine Buchung wieder stornieren?

Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag zurücktreten.
Hierfür bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Sollte ein Rücktritt erklärt werden, so darf der Vermieter eine Entschädigung vom Zurückgetretenen verlangen.

Hierbei ergibt sich eine Staffelung je nach Kurzfristigkeit des Rücktritts:

  • – Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises (Verfall der Anzahlung)
  • – Rücktritt 60 Tage bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises
  • – Rücktritt 34 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises
  • – Rücktritt später oder bei Nichtanreise 100% des Gesamtmietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtmietpreises berechnet werden.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Sollte ein Beherbergungsverbot verhängt werde, wird der entsprechende Mietpreis erstattet.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung

Haben wir Ihr interesse geweckt?