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Familie Grimm
Allinghofstr. 4
45964 Gladbeck
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Stornobedingungen
Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag zurücktreten.
Hierfür bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Sollte ein Rücktritt erklärt werden, so darf der Vermieter eine Entschädigung vom Zurückgetretenen verlangen.
Hierbei ergibt sich eine Staffelung je nach Kurzfristigkeit des Rücktritts:
- Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises (Verfall der Anzahlung)
- Rücktritt 60 Tage bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises
- Rücktritt 34 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtmietpreises
- Rücktritt später oder bei Nichtanreise 100% des Gesamtmietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtmietpreises berechnet werden.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Sollte ein Beherbergungsverbot verhängt werde, wird der entsprechende Mietpreis erstattet.